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Mitgliedschaft


Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die die Ziele des DKV unterstützen.
Der Mitgliedsbeitrag liegt derzeit bei € 100,- jährlich.

Der Jahresbeitrag für ein VDI-Mitglied beträgt € 90,-. Besteht bereits eine Mitgliedschaft eines technisch-wissenschaftlichen Vereins des DVT (Deutscher Verband technisch-wissenschaftlicher Vereine) beträgt der Jahresbeitrag ebenfalls € 90,-, sog. Doppelmitgliedschaften.


Pensionäre zahlen den halben Mitgliedsbeitrag. (Nach mindestens 10-jähriger Mitgliedschaft - ist der Geschäftsstelle mitzuteilen).

 

Korporative Mitgliedschaft

Korporative Mitglieder sind Institute oder Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Kältetechnik und Kälteanwendung, der Wärme- oder Klimatechnik arbeiten, und deren Geschäftsbetrieb nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist.
Sie zahlen den gleichen Jahresbeitrag wie ordentliche Mitglieder.

Fördernde Mitgliedschaft

Anstalten, Firmen und Personen können Fördernde Mitglieder werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird von Ihnen selber bestimmt.

 

Studentische Mitgliedschaft

Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien können für die Dauer ihres Studiums studentisches Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist für diese Zeit kostenlos und wird durch die Immatrikulationsbescheinigung jährlich bestätigt. Nach Ende des Studiums geht sie in eine ordentliche Mitgliedschaft über, wenn sie nicht gekündigt wurde. Für die ersten zwei Berufsjahre wird der halbe Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt.

Wie wird man DKV-Mitglied?

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die DKV-Geschäftsstelle.

Aufnahmeanträge

Aufnahmeantrag Ordentliches Mitglied

DKV-Flyer mit Anmeldefunktion Ordentliches Mitglied

Application for affiliate membership


Aufnahmeantrag Förderndes Mitglied
Application for benefactor membership


Aufnahmeantrag Korporatives Mitglied

Application for affiliate membership

 

Aufnahmeantrag Student

 

Informationsblatt für die Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten

Satzung

Beitragsordnung